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Leichter Anstieg der Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2023 in Berlin

22.08.2023 | Von: FDS

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat heute die neuesten Daten zu den Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2023 veröffentlicht. Insgesamt wurden von Januar bis März 1.043 Insolvenzverfahren gegen "Übrige Schuldner" (darunter Gesellschafter, ehemals Selbstständige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Dies markiert einen Anstieg von 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die ausstehenden Forderungen im genannten Zeitraum betrugen 77,5 Millionen EUR, was einem Rückgang von 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht, in dem die Forderungen 81,2 Millionen EUR betrugen.

Von den beantragten Verfahren wurden 987 eröffnet. In 40 Fällen erfolgte jedoch eine Abweisung mangels Masse, da das Vermögen der Schuldner nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken. Zusätzlich wurden 16 Verfahren mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplans abgeschlossen.

Die Verfahren verteilten sich auf verschiedene Schuldnergruppen. Im ersten Quartal 2023 wurden insgesamt 286 insolvente ehemals Selbstständige verzeichnet, was einer Zunahme von 38,2 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Die Verbindlichkeiten dieser Gruppe stiegen um 4,0 Prozent auf 43,9 Millionen EUR. Im Gegensatz dazu wurden 733 Verfahren gegen von Insolvenz betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher eröffnet, was einen Rückgang von 7,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die Verbindlichkeiten dieser Gruppe sanken um 8,8 Prozent auf 32,0 Millionen EUR. Die durchschnittliche Verschuldung pro Verbraucher lag bei etwa 43.600 EUR, leicht unter dem Niveau des Vorjahres.

Betrachtet man die Verbraucherinsolvenzen nach Bezirken, so wurden die meisten Fälle in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg verzeichnet, mit 98 bzw. 82 Anträgen. Die niedrigste Anzahl von überschuldeten Personen wurde in Steglitz-Zehlendorf mit 36 Verfahren gemeldet. Bezüglich der durchschnittlichen Verschuldung je Verbraucherverfahren ragten Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg mit Werten von rund 87.100 EUR bzw. 57.300 EUR heraus, wodurch der Landesdurchschnitt deutlich übertroffen wurde.

Eine wichtige Anmerkung zur Interpretation der Daten betrifft die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen seit Mitte 2020. Diese ist im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung zu sehen, die eine schrittweise Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre vorsieht. Diese Neuregelung gilt für Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Dies könnte erklären, warum viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag vorübergehend zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Diese "Nachholeffekte" führten ab Anfang 2021 zu einem starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der inzwischen offenbar abgeflacht ist.

Insgesamt verdeutlichen die Zahlen der Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2023 in Berlin die komplexen wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Einzelpersonen und ehemals Selbstständige in einer sich ständig verändernden wirtschaftlichen Landschaft konfrontiert sind.

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