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Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Berechtigte Ersteller

01.03.2024 | Von: FDS

Wer kann bzw. darf eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen bzw. ausstellen?

Die Erstellung und Ausstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die spezifisches Fachwissen erfordert. Folgende Personen und Institutionen können bzw. dürfen eine BWA erstellen:

1. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind qualifizierte Experten im Bereich der betriebswirtschaftlichen Analyse. Sie haben das notwendige Fachwissen, um eine BWA gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erstellen und auszustellen.

2. Interne Buchhaltungsabteilungen

Unternehmen mit eigenen internen Buchhaltungsabteilungen können ebenfalls befugt sein, eine BWA zu erstellen. Hierbei ist wichtig, dass die Mitarbeiter über das erforderliche Know-how verfügen und die gesetzlichen Standards einhalten.

3. Unternehmensberater und Finanzexperten

Unternehmensberater und Finanzexperten, die über fundierte Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft verfügen, können ebenfalls autorisiert sein, eine BWA zu erstellen und auszustellen.

4. Geschäftsführung und Unternehmer

Die Geschäftsführung oder der Unternehmer selbst können in einigen Fällen befugt sein, eine BWA zu erstellen, insbesondere in kleineren Unternehmen. Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass die entsprechende Expertise vorhanden ist.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die erstellte BWA den gesetzlichen Vorgaben entspricht und eine zuverlässige Basis für unternehmerische Entscheidungen bietet. In vielen Fällen wird empfohlen, externe Fachleute wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu konsultieren, um eine hochwertige und verlässliche BWA zu gewährleisten.

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